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Das vom Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus entwickelte Solidarische Bürgergeld verbindet freie Marktwirtschaft mit sozialer Sicherheit.

Ab der Volljährigkeit hat jeder Erwachsene Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe des Existenzminimums. Mit zunehmendem Einkommen reduziert sich das Bürgergeld (Bürgergeld = 800 € – ½ Einkommen).

Eine Steuerschuld entsteht erst ab einem Einkommen von 1.600 €. Das Einkommen unterliegt einer Einkommensteuer in Höhe von 25 %, von der 400 € „kleines Bürgergeld“ abgezogen werden (Steuerschuld = ¼ Einkommen – 400 €).

Das Kinderbürgergeld beträgt 500 € monatlich. Es ist doppelt so hoch wie das Kindergeld heute und wird von der Geburt bis zum vollenden 18. Lebensjahr an die Eltern ausbezahlt.

Bestandteil des Bürgergeldes ist eine Gesundheits- und Pflegeprämie in Höhe von 200 €/Monat. Mit dieser kann sich jeder bei einer Kasse seiner Wahl versichern. Die Kassen müssen eine Standardversicherung zu diesem Preis anbieten. Ansonsten besteht freie Kassenwahl und ein unterschiedliches Leistungsangebot: Wettbewerb.

Eine Studie in Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung hat festgestellt, dass das Solidarische Bürgergeld mit tatsächlichen Kosten von 310,6 Mrd. € finanzierbar ist. Die zuständige Arbeitsgruppe der CDU-Grundsatzprogrammkommission hat sich am 23. Oktober 2006 intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Die CDU hat beschlossen, dass das Konzept des Solidarischen Bürgergeldes künftig in einer von Dieter Althaus geleiteten Kommission weiter intensiv beraten werden soll.